Das Thema wird inzwischen an verschiedenen Stellen im Netz diskutiert. Dazu ein paar Fakten. Über den Gipfel verläuft die Grenze zwischen zwei Grundbesitzern. Da ist zum einen ein Augsburger Industrieller, der mit juristischen Tricks das Vorkaufsrecht der Gemeinde unterlaufen hat.
http://www.merkur.de/lokales/regionen/industrieller-kauft-halbe-gemeinde-210950.html Jezt tritt halt sein Nachwuchs in Erscheinung.
Zum anderen die Alpgenossenschaft Laufbichl. Selbige verpachtet das an den Grundbesitz gebundene Jagdrecht an den oben erwähnten Industriellen. Vermutlich ein gutes Geschäft, so dass man es sich logischer Weise mit dem Jagdpächter nicht verscherzen will.
Die bayr. Verfassung garantiert das freie Betretungsrecht zu Erholungszwecken. Dinge die über das blose Betreten (beklettern, befahren mit Ski) hinausgehen, können ggf. untersagt werden, wenn sie wesentliche Interessen des Grundbesitzers oder des Naturschutz beeinträchtigen. Dazu kann das Anlegen von Wegen, maschinelles Spuren einer Loipe, betreten mähbaren Wiese in der Vegetationsperione,usw. zählen. Das sieht der Grundbesitzer wohl auch bei einem Gipfelkreuz so. Ob zu Recht oder nicht, sei mal dahingestellt.
Die Gemeinde kann nichts dafür. Die gekauften Flächen sollen ja frei zugänglich bleiben
Der neue Eigentümer habe versichert, die Flächen würden frei zugänglich bleiben.<P>
Qulle: Münchner Merklur. Doch schon versuchte man die ersten Ausnahmen zu erwirken. Der neue Eigentümer habe versichert, die Flächen würden frei zugänglich bleiben.<P>
http://www.alpic.net/forum/bergsommer/daumenrunde-von-hinterstein/10/Bisher gab es um Hindelang wegen so etwas noch nie Probleme. Fuchskarspitze, Hochvogel sind in den selben Besitzverhältnissen. Glaube die Bergwacht, bzw. die lokale DAV Sektion hat auch nicht nachgefragt, als sie dort die Kreuze erneuerten. Kann aber sein, dass damals noch ein anderer Besitzer das Sagen hatte und dass das Kreuz am Hochvogel ganz ganz knapp auf Tiroler Boden steht.
Im Zuge von "skibergsteigen umweltfreundlich" wurden um die Laufbichler Kirche umfangreiche "Freiwillige Schongebiete" ausgewiesen. Teilweise durchaus nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar allerdings, dass keiner der beteiligten Wildbiologen das Thema angesprochen haben, dass es wider jedgliches natürliche Verhalten des Rotwildes ist, diese im Winter in so einem waldarmen und schneereichen Tal mittels Fütterung zu halten. Gleich wieviel Zeit sie in ihre Gutachten gesteckt haben und wieviel Werth ihre Aussagen haben. Natürlich darf man dieser Futterstelle nicht zu nahe kommen.
Der erste Linienbus fährt im Winter extra spät um den Bergsteiger fern zu halten. Auch ein Mittel zur Besucherlenkung.
Umweit dieser Stelle musste schon das Bayr. Fernsehen auf einen Beitrag übers "Bikesteigen" verzichten.
Tja. Das mit dem Bergsteigerdorf sollten wir uns vielleicht nochmal überlegen.