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Rechtliches zum Biwakieren?  (gelesen 40118 mal)

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Offline stefan

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Rechtliches zum Biwakieren?
« am: 22. Jul 2006 - 14:00 Uhr »
Durch verschiedene Internetforen und Webseiten war ich bisher immer der Meinung, dass das Biwakieren/ Zelten in den Bergen grundsätzlich verboten sei. Als Ausnahme wurde lediglich das Notbiwak genannt. Das würde dann allerdings voraussetzen ohne Zelt, Kocher etc. unterwegs zu sein (sonst würde es wohl schwierig werden, sich im Falle einer Kontrolle tatsächlich auf einen Notfall berufen zu können...). Die allgemeine Meinung auf diesen Internetseiten war, sich nicht erwischen zu lassen und nach dem Beseitigen seiner Spuren (eigentlich eine Selbstverständlichkeit) möglichst früh am nächsten Morgen wieder aufzubrechen.
Deshalb war ich etwas erstaunt, als ich in der aktuellen Ausgabe des DAV Panorama folgende Informationen fand:
- Das oben gesagte gilt demnach nur für Deutschland und Italien, wo "das hochalpine Biwak ohne Zelt für eine Nacht" erlaubt ist.
- in Österreich und der Schweiz dagegen wäre das rücksichtsvolle Campieren über der Waldgrenze grundsätzlich erlaubt, wenn man sich nicht gerade in einem Schutzgebiet befindet.

Deshalb meine Frage(n):
- kann jemand dies bestätigen bzw. kennt sogar einen Link, wo man das entsprechende Gesetz/ Verordnung nachlesen kann?
- wie definiert sich der Begriff "Campieren"? (Zelt? nur eine Nacht am gleichen Platz oder auch länger?...)

würde mich echt mal interessieren, etwas Klarheit in diesen Fragen zu bekommen...
 
« Letzte Änderung: 15. Aug 2015 - 18:26 Uhr von kalle »
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Offline Max

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #1 am: 22. Jul 2006 - 14:41 Uhr »
Hallo Stefan,

folgender Link dürfte für dich interessant sein. Dabei ist zu beachten, dass es sich um ein dt. Gesetzt handelt und ich dir deshalb nicht sagen kann, wie die Rechtslage in Österreich ist!

Der § 36 dürfte für dich besonders nützlich sein!

http://www.naturschutzrecht.net/Gesetze/SH/f-LNatSchG_SH.htm

Gruß, Max
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Offline charly

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #2 am: 22. Jul 2006 - 17:24 Uhr »
Hallo ...an die Biwakierer   ;D

ich  würde beim Österreichischen alpenverein - in Innsbruck - anfragen , die sind mit einem rechtsexperten ausgestattet , der in solchen fragen sehr verbindliche auskünfte geben kann !

das österreichische wegerecht , und die diversen verordnungen , was den aufenthalt in der natur anbelangt , das sind sehr kompizierte gestzte , die in der auslegung sehr variabel sind , aber am ende immer zu einem klaren spruch des obersten gerichtshofes geführt haben , wenn es einer genau wissen wollte !

Lg... charly
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Offline Hawkeye

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #3 am: 22. Jul 2006 - 18:39 Uhr »
Ich finde man muss da auch genau unterscheiden zwischen biwakieren(kein Zelt), zelten(abends aufbauen und früh morgens verschwinden) und campieren(Zelt mehrere Tage stehen lassen).

Je höher oben und abgelegener die Aktion stattfindet, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgend ein Kontrolletti kommt  ;)
...ausser in der Schweiz. Da wurde ein Spezi von mir mal erwischt, weil jemand mit Nachtsichtgerät(!) das Zelt trotz versteckten Aufbauplatzes abseits der Strasse sah...



Mehr Erfahrungen zum Thema gibts hier:

http://forum.outdoorseiten.net/viewtopic.php?t=8493

www.outdoor-magazin.com/sixcms/detail.php?id=38710

Im Zweifel halte Dich ans 11. Gebot  ::)
Du sollst Dich nicht erwischen lassen.

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Offline charly

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #4 am: 22. Jul 2006 - 20:37 Uhr »
das 11 gebot ist eine sehr gute einrichtung , das sich  manche etwas zu herrzen nehmen sollten , den wer es darauf anlegt , der wird sich probleme einhandeln , weil die in österreich zuständige BEGWACHT ihn mit freuden in ihre sünderkartei aufnehmen wird  ;D

Tipps wie das vermieden wird  ??? .... ich  gebe hier  ja keine  anleitung zum gesetztesbruch  :o ... aber wer mich beim schlafen finden will , der muss schon einige meter vom steig weg suchen , und der muss auch ums eck schauen .....weil im schaufenster schlafe ich nie  ;D
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Offline stefan

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #5 am: 23. Jul 2006 - 11:34 Uhr »
Erst mal danke für die schnellen Antworten und die interessanten Links. Diese Thema scheint tatsächlich komplexer zu sein als der kurze Abschnitt im"Panorama" vermuten lässt.
Besonders interessant wäre es, dass entsprechende österreichische Gesetz zu dem von Max verlinkten deutschen zu finden. Ansonsten werde ich mich wohl an den Tipp von Charly halten und einfach mal beim Alpenverein anfragen.
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Offline stefan

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #6 am: 23. Jul 2006 - 16:59 Uhr »
Bin gerade im Netz doch noch fündig geworden. Auf der Seite http://www.ris.bka.gv.at/ findet sich eine Sammlung österreichischer Gesetze.
Über das Suchwort "biwakieren" bzw. "kampieren" findet sich z. B. für Tirol (das für mich und wohl auch die meisten Besucher vom auserferner.net besonders interessant ist) das "Tiroler Campinggesetz". Ich als Laie würde das Gesetz folgendermaßen verstehen:
Es verbietet zwar das Kampieren außerhalb von Campingplätzen (§3), gilt aber -mit einigen Einschränkungen (kurzer Zeitraum, evtl. weitere landesrechtliche Bestimmunen)- zunächst einmal nicht im hochalpinen Gelände (§1).
Besonders interessant auch die Begriffsbestimmung von "Kampieren":
Zitat
Im Sinne dieses Gesetzes sind
  a) "Kampieren" das Nächtigen von Personen in mobilen
Unterkünften, wie Zelte, Wohnwägen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile,
Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus;

Demnach dürfte auch beim Übernachten im hochalpinen Gelände ein Zelt verwendet werden. Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage ab wann es hochalpin wird...

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Offline charly

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #7 am: 23. Jul 2006 - 18:49 Uhr »
Hallo.... du bist ja ein wahrer Profi  ;D...findest unsere §.... ;D

ich werde mir das mal von einem Kollegen besorgen , zum durchlesen , ich arbeite ja an der Quelle  ;D

da ich aber kein jurist bin  ;D....lege ich das sowiso falsch - oder anders - aus  ???

bin neugierig was die kollegen so von sich geben  :idee:
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Offline Kristian

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #8 am: 24. Jul 2006 - 17:13 Uhr »
Wie schon meine Vorredner zum Ausdruck gebracht haben, ist das Thema unglaublich komplex.
Neben den Regelungen in den jeweiligen Staaten gelten meist irgendwelche Landesgesetzte und zudem noch Gemeindeverordnungen usw. Dabei kann es durchaus sein, dass letztere im Widerspruch mit übergeordneten Rechtsnormen stehen, was erst dann (vor Gericht) entschieden würde, wenn z.B jemand gegen ein verhängtes Bußgeld klagt.

Dazu müßte es aber erst mal zu einer Anzeige kommen was eher selten passiert und diese Anzeige müßte dann noch an die nachweislich richten Person gestellt werden, was man mit geschicktem Verhalten oft vermeiden kann.

Ich habe schon einige 100 Nächte mit und ohne Zelt irgendwo im Gebirge biwakiert/campiert.

Hier einige Erfahrungen:

80er Jahre Schrecksee/Allgäu: Ältere einheimische Schüler zelten in den Sommerferien am Schrecksee. Der Verwalter des Prinzen Eugen v. Bayern (Grundbesitzer) kommt mit dem Hubschrauber, setzt Fische aus und droht mit Anzeige. "Bis morgen sind alle Zelte weg, sonst schick ich die Polizei rauf"   :down:

80er Jahre Eissee /Oytal . AV Jugend zeltet dort, kurze Gespräche mit den Hirten der nahegelegen Alpe--> alles friedlich. :-L)

1990ger Jahre Sellajoch/Dolomiten

überall stehen Zelte, liegen Leute ohne Zelt im Schlafsack.
Die Polizei geht früh eine Runde und fängt an von jedem der zeltet 100.000 Lire zu kassieren.
Uns, da nur mit Schlafsack und Matte in der Weide, hat man gesagt: Ist auch verboten, nix  hier slafen, fahre camping.
Es kommt zum Tumult, weil viele der Tschechen, Sachsen, Ungarn  usw. die 100.000 Lire nicht bezahlen können.  :down:


90 Jahre Karlsbader Hütte Lienzer Dolomiten:

Wir verbrachten eine Kletterwoche im Zelt am See in der Nähe der Hütte um uns muffige Matrazenlager und schnarchende Wanderer zu ersparen.
Gelegentlich gingen wir zum Einkehren in die Hütte.

Die Wirten sorgt sich rührend und fragt immer wieder ob es denn nicht kalt sei. :-L)

2005 Steinsee, Lechtal
reaktion wie Karlsbader Hütte.

1993 Prinz-Luitpold-Haus.
Eine Gruppe junger norddeutscher  Bergsteiger zeltet am See. Am Abend ein kräftiges Gewitter, der abflußlose See steigt an und alles ist naß.
Der damalige Wirt läßt sie kostenlos in einem Notlager der Materialbahn übernachten  :-L) :-L)

2004 am Rappensee. Ebenfalls um nachts besser zu schlafen übernachte ich mit meiner damiligen Freundin im Zelt.
Der sonst als freundlich bekannte Wirt schimpft, wird fast beleidigend und droht mit Anzeige. :down:

1998 Mont Blanc
Optinmaler Schnee. Grandes Mulets Hütte überfüllt. Wir zelten neben der Hütte, wie so viele Andere. Da vor uns gerade eine Gruppe abgebaut hat, konnten wir uns das schaufeln einer Plattform ersparen
Nachdem sich die Hütte gegen 2.30 in Richtung Gipfel geleert hatte, frühstücken wir dort gemütlich und brechen dann ausgeruht und ausgeschlafen auf. :-L) :-L)


2000 Dauphine:
Wir zelten gemäß Richtlinien im Nationalpark. Diese lauten campieren verboten, übernachten im zelt von 19-7 uhr erlaubt.  :-L) :-L)


2000 valle la Stretta, bei Turin. In einem hochalpinen, mit dem Auto anfahrbaren Klettergebiet wollen wir übernachten. Es stehen camping verboten Schilder rum und genau so viele Zelten. Das Verbot schein niemand zu interessieren.
Weil es nach Gewitter aussieht haben wir auch ein Zelt aufgestellt.
Irgendwann fährt die Polizei durch, kontrolliert eine Gruppe einheimscher Jugendliche nach Drogen und zieht dann wieder von dannen :-L)

Da die Italiener gerne Grillen, liegt kaum noch trockenes Holz herum. Die Jugendlichen neben uns sind kreativ. Die Camping-Verboten Schilder müssen als Heizmaterial dienen ;D


90 Jahre Schreckhornhütte, Berner Oberland.

Wieder super Wetter, Hütte voll, wir übernachten óhne Zelt draußen und gehen zum abendessen in die Hütte.
Das bestellte Menü kommt, der Wirt fragt, wer wir seien, er hätte uns nicht beim Einschreiben ins Hüttenbuch gesehen. "Brauchen wir auch nicht, wir schlafen draußen" (etwa 100 m entfernt)
Wirt rastet aus! schmeist uns aus der Hütte, wollte aber noch den Preis für das zur Hälfte verzehrte Essen voll berechnen. Als wir die Zahung verweigern, stellt er sich in den Weg, droht die Polizei zur rufen.  :down: :down:
Schließlich übernachten wir 200 höhenmeter oberhalb. erreichten bei traumwetter das schreckhorn, haben das halbe menü nicht bezahlt, die polizei kam nicht


2003 Schwarzwassertal. Um das schöne unverspurte Tourengebiet zu nutzen haben wir im Februar in der Nähe der Hassenteufelhütte drei Tage gezeltet. Niemand sah es, niemand hat es interessiert.


um 1990 Tessin. Mit dem VW Bus am Freitag abend ins Maggiatal. Unterm Kletterfels gepakrt, Flasche Wein aufgemacht und schon hinten drin gelgen.
Polizei kommt. "Camping verboten" weiterfahren. Der Hinweis, dass man sich nach einer langen Fahrt und nach dem Alkoholgenuß nicht mehr fahrtauglich fühlte, interessiert nicht.
Los weiterfahren, Bus vor dem Camping abstellen und Morgen früh anmelden und Übernachtungs- und Kurtaxe am Camping entrichten. :down:
Polizeilich angeordnete Trunkenheitsfahrt ;D

jährlich Finale Ligure:

ein Schild camping verboten unterm Monte Cucco, etwa 100 Zelte stehen im Wald. viele junge Leute verbringen dort einen ganzen Urlaub.
Es gibt eine Toilette und eine kalte Dusche im freien.
Die Polizei duldet es. Der Wirt der nahegelgenen Pizzaria spült alle paar Tage mit dem Schlauch die Toiletten ab.
Auf Rückfrage erklärt er. Um einen Camping zu betreiben, müssen viele Auflagen erfüllt sein. Das könne die kleine Gemeinde hier nicht. Deshalb ist zelten verboten, das Verbot wird aber nicht kontrolliert.
"Is gut so, viele leute komme, esse pizza, esse eis, carbinieri nix sage, komme auch esse pizza. ;D ;D :-L) :-L)"


Furkapass Schweiz:

viele Zelte am Weg zur Albert Heim Hütte. Die Alpgenossenschaft duldet es. Es gibt eine Toilette im Hotel tiefenbach, für deren Benutzung ohne Verzehr im Hotel 1 Franken zu entrichten ist. :-L)


daneben noch unzählige Biwaknächte, welche sich mangels besonderheiten nicht im gedächtnis eingeprägt haben.
« Letzte Änderung: 31. Okt 2015 - 11:16 Uhr von kalle »
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Offline Max

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Re: Rechtliches zum Biwakieren?
« Antwort #9 am: 24. Jul 2006 - 17:22 Uhr »
Klasse Kristian, dass du uns hier deine Eindrücke geschildert hast! Mein Biwak am Fallenbacher See, war das erste, welches ich unternommen habe. Auch hier gabs keine Probleme und der Hirte der Baumgartalm gab uns sogar wertvolle Auskunft, wie man an Brennholz kommt - dort oben wächst nix Gescheites...

Wenn man erwischt wird, dürfte es das Beste sein, höflich zu sein und dann lässt sich bestimmt einiges regeln...

Gruß, Max
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