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Zum Abschluss wurden einige interessante Ideen zu einem möglichen Sommerbetrieb eingebracht: Es müsse eine Kombination aus Wegekonzepten, Zutrittsbeschränkungen, Preisgestaltung und dem Einsatz von qualifizierten Bergführern in der Planung berücksichtigt werdenVerlassen des Stationsbereiches nach oben nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. nur mit Führer, nur mit Bergschuhen,
…..sich ein solches Sperrgebiet gut ins Gesamtkonzept des Kleinwalsertales einfügt: Harter und lauter Tourismus mit großem wirtschaftlichen Nutzen dort und eine Ruhezone hier, wo eben nichts zu holen ist
Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2 Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3 Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung die Erholung in Teilen der freien Natur im erforderlichen Umfang aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben, zur Regelung des Erholungsverkehrs oder aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls untersagen oder beschränken
Schifahren im Wald sowie Tourengehen, Schilanglaufen, Schneeschuhwandern, Sportklettern ist von diesem Betretungsrecht umfasst, nicht aber Rodeln, Schibobfahren oder das Anlegen einer Loipe. Das Errichten neuer Sportkletterrouten mit Sicherungsmitteln, die die Struktur des Felsens nicht verändern (Normalhaken, Klemmkeile, Friends, Eisschrauben und Eishaken) fällt im Allgemeinen noch unter den Begriff des „Betretens“ des Waldes, soweit dies nicht für kommerzielle Zwecke geschieht. Gerade diesbezüglich gibt es in letzter Zeit in einigen Gebieten Österreichs starke Kontroversen und auch juristische Auseinandersetzungen. Im Bereich von Schiliften ist das Abfahren nur auf markierten Pisten oder Schirouten erlaubt (ca. 500 Meter rechts und links des Lifts). Im Bereich von Jungwäldern unter 3 Metern und in der Nähe von Wildeinständen ist das Schifahren verboten
Vorarlberger Jagdgesetz § 31 bis 33 (Auszüge)(2) Die Behörde kann Einstandsgebiete in Gegenden, in welchen das Wild inbesonderem Maße Störungen ausgesetzt ist, durch Verordnung als Wildruhezonenfestlegen, soweit dies erforderlich ist,a) um waldgefährdende Wildschäden (§ 49 Abs. 4) zu verhindern, oderb) den Lebensraum des Wildes zu erhalten; Letzteres gilt insbesondere für Standortevon Wild, welches in Vorarlberg vom Aussterben bedroht und ganzjährig geschontist, soweit dies zur Erhaltung der Wildpopulation erforderlich ist.(4) Wildruhezonen nach den Abs. 1 und 2 und Sperrgebiete nach Abs. 3 dürfenvon jagdfremden Personen nicht betreten werden
Michael Manhart geboren 1942, Studium Maschinenbau an der Technischen Hochschule Wien und der Technischen Universität Stuttgart. Geschäftsführer der Skilifte Lech seit 1984, seit 1999 Landesjägermeister von Vorarlberg.
"Widersprechende Interessen"Grünen-Vorstandssprecher Johannes Rauch sagte, Manhart vertrete als Chef der Lecher Seilbahnen, Landesjägermeister und Mitglied des Naturschutzrates drei sich widersprechende Interessen.
"Tourengeher störender als Flüge"Eine Beeinträchtigung Natur durch die Heliskiing-Flüge befürchtet Manhart nicht. Für die Tierwelt seien Hubschrauberflüge weit weniger störend als rücksichtslose Tourengeher.Der Hubschrauber fliege hoch in einer Gegend, wo keine Tiere seien, so Manhart. Die Tourengeher hingegen würden direkt der durch den Wildlebensraum fahren, so Manhart. Er ist davon überzeugt, dass Tourengeher wesentlich mehr stören als die Hubschrauberflüge.Es werde notwendig sein, Routen für Tourengeher einzuschränken und restriktiv zu kontrollieren, so Manhart.
7 / 1996 Antrag des ÖAV auf Veränderung der Verordnung des jagdlichen Sperrgebietes auf den Passus „1.3. -30.11. / an allen Tagen Klettern28.10.1996 Infoabend über Zeitler-Studie in Hirschegg 1996 Eskalation der Situation durch Zeitler, nachdem ihn einige Bergführer anlässlich einer Sitzung zur Verlegung der Mahdtal-Abfahrt u.a. nach der sog. Kontrollgruppe, also dem fehlenden 3. Studienabschnitt fragen. (Die Gemsenpopulation im Bereich der Ifen-Südwände wurde ein Jahr ohne Kletterbetrieb und ein Jahr mit der „Mittwoch-Sonntag Regelung“ evaluiert, nicht aber mit uneingeschränktem, selbstbestimmtem Klettern als Kontrollgruppe. Diese hatte schon M. Schwiersch bei der ersten Ifen-Sitzung in Hindelang kritisiert!)
TV-Beitrag in Bergauf-Bergab über Skitourenregelung am Ifen und Hehlekopf; Zeitler und Redaktion wollen nicht, dass Kletterproblematik im Beitrag auch thematisiert wird
Grüß Gott, ich denke Sie werden verstehen, wenn wir Ihren Beitrag zum Hohen Ifen aus unserem Portal www.alpine-auskunft.de nehmen. Das Portal ist für Berichte zu Tourenbedingungen gedacht, auch wenn man natürlich Ihren Textals „Bedingung“ interpretieren könnte ;-) Meine Kollegen vom Ressort Natur- und Umweltschutz beschäftigen sich bereits mit beiden Themen,wenn Sie zu diesen Kontakt aufnehmen möchten, kann ich den gerne vermitteln.Mit freundlichen Grüßen xxxxxxName unkenntlich gemachtAlpine AuskunftDeutscher Alpenverein e. V.Bundesgeschäftsstellevon-Kahr-Str. 2-480997 München
Vor allem nach der Umstellung auf die MESZ Ende März bzw. ab wärmeren Witterungsphasen im April und Mai sind mit dem Klettern keine Probleme verbunden. Das Klettern alleine war während der Sommerzeit weitgehend unproblematisch. In Verbindung mit gleichzeitigem Wandern, Querfeldeingehen und Gleitschirmfliegen traten dagegen immer wieder Fluchten auf. Diese waren jedoch nur in Verbindung mit Jagd oder Gleitschirmfliegen nachhaltig
Im Winter hielten sich die Tiere (Gämsen; Anmerkung v. Free Ifen) besonders nach Schneefällen und Wintereinbrüchen … im Bereich der Wand auf. Deshalb sollte das Klettern eingestellt werden
Einen Einfluss der Kletterer auf das Rotwild kann nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bestätigt werden.
Im übrigen stellen die Wand und die darunter liegende Flächen bis ca. 100 m unterhalb der Wand keine attraktiven Birkhuhnhabitate dar.
Eskalation der Situation durch Zeitler, nachdem ihn einige Bergführer anlässlich einer Sitzung zur Verlegung der Mahdtal-Abfahrt u.a. nach der sog. Kontrollgruppe, also dem fehlenden 3. Studienabschnitt fragen. (Die Gemsenpopulation im Bereich der Ifen-Südwände wurde ein Jahr ohne Kletterbetrieb und ein Jahr mit der „Mittwoch-Sonntag Regelung“ evaluiert, nicht aber mit uneingeschränktem, selbstbestimmtem Klettern als Kontrollgruppe. Diese hatte schon M. Schwiersch bei der ersten Ifen-Sitzung in Hindelang kritisiert!)
Westlich außerhalb des Sperrgebietes befindet sich ein hervorragendes Überwinterungsgebiet für Gämsen und Birkhühner.
§2 (1) Das jagdliche Sperrgebiet darf von jagdfremden Personen nicht betreten werden.
Vor allem von der Seite der Jägerschaft wurde so mancher Bericht veröffentlicht und über die zunehmende Naturliebe der Bevölkerung wie über eine hereinbrechende Katastrophe gejammertPrimär ist aber die Jagd, und das ist nachweisbar, der eigentliche Störfaktor. Die in Erscheinung getretenen negativen Aus-wirkungen durch die Freizeitnutzung sind hingegen nur sekundärer Art, einfach nichts anderes als von der Jagd ausgelöste Nebenwirkungen! Auch die angestellten Ursachenforschungen lasten der Jagdausübung einen hohen Anteil der Störwirkungen an und zeigten zudem darauf hin, dass die ganze Problematik durch Hege und Wildfütterung nur zusätzlich noch verschärft wurde. Die dennoch fortwährend einseitige und nur die Bevölkerung belastende Darstellungsweise der Untersuchungsergebnisse kann man daher nur noch als gezielte Irreführung bezeichnen, denn so erweckte man den Eindruck, als sei allein die Freizeitnutzung unserer Natur die Ursache aller Probleme.