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Urteil nach Tod auf der Alpweide  (gelesen 3531 mal)

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Offline Kauk

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Urteil nach Tod auf der Alpweide
« am: 22. Feb 2019 - 22:38 Uhr »
Meldung auf sueddeutsche.de

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Offline Andi

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #1 am: 22. Feb 2019 - 22:47 Uhr »
Ich finde das Urteil unverhältnismäßig. Als Hundebesitzer muss ich mir über die Risiken auf einer Kuhweide mit einem Hund im Klaren sein. Das Verhalten der Kühe war natürlich und vorhersehbar - das kann ich als Hundebesitzer bestätigen. Normalerweise habe ich mit einem Hund auf einer Kuhweide nichts verloren, wenn ich den Hund dann noch am eigenen Körper fixiere bringe ich mich selber in Lebensgefahr. Der arme Bauer tut mir leid.
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Offline Kauk

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #2 am: 23. Feb 2019 - 12:12 Uhr »
Zum Einen ist da die Selbstverantwortung an die immer in den Bergen appeliert wird. Dazu gehört natürlich auch das richtige Verhalten bei Weidequerung. Möglicherweise muss man sich als Hundehalter da defensiv verhalten, ähnlich der angespannten Lawinensituation im Winter. Für alle Menschen gilt Vorsicht bei Muttertieren mit Kind. Diese Schilder gab es schon vor dem Vorfall, erst recht danach waren sie kaum noch von einer Alpweide wegzudenken.

Zum Anderen bleibt die Frage nach der Konsequenz aus dem Urteil, sofern es Bestand hat. Werden Wanderwege gesperrt oder umgeleitet? Werden sie komplett eingezäunt, quasi als Spalier? Was passiert mit Weglos-Alpinisten wenn sie eine Weide queren müssen, machen sie sich bei gesperrter Weide ggf. umgekehrt strafbar?

Alles in allem befeuert dieses Urteil die Vollkaskomentalität unserer Gesellschaft und die zwanghafte Suche nach Schuldigen und Verantwortlichen.

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Offline Graddler

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #3 am: 23. Feb 2019 - 12:39 Uhr »
Nähere Informationen zu diesem Fall finden sich in der folgende Pressemitteilung:

https://files.orf.at/vietnam2/files/tir/201908/kuh_-attacke_pinnistal_651572.pdf
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Offline Xander

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #4 am: 23. Feb 2019 - 15:52 Uhr »
Der Landwirt tut mir auch leid.
[EDIT]
Wollte niemanden beleidigen, denke jedoch es nicht zu viel verlangt und bedeutet auch kein Existenzrisiko für Almbauern wenn sie Wege einzäunen.
[EDIT]
Es gibt auch positive Beispiele die zeigen dass das geht.

Wünschwenswert wäre vielleicht, wenn sich bspw. diejenigen, die am Tourismus verdienen und dabei von den Leistungen der Alm-und Landwirte profitieren, finanziell die Bewirtschaftung unterstützen würden.
« Letzte Änderung: 23. Feb 2019 - 16:27 Uhr von Xander »
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Offline kalle

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #5 am: 24. Feb 2019 - 17:48 Uhr »
Ein abzäunen aller Wanderwege um eine Art Gangway zu bilden, dass wird wohl auf keinen Fall zu irgendeiner zufriedenstellenden Lösung führen. Der Arbeitsaufwand, die Kosten und der Folgeaufwand an Zeit zum Kontrollieren der gesamten Zaunlänge wären nicht zumutbar.

Für meine Begriffe ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar und schädigt wohl das eh schon angespannte Verhältnis von Freizeitsportlern und Bauern, Jägern und Tourismustreibenden, Einheimischen und Gästen.
Die Gesellschaft bzw. das gesamte soziale Umfeld ist in den letzten Jahren sowieso schon viel angriffslustiger geworden, mit solch einem Urteil wird noch zusätzlich Benzin ins Feuer gegossen.

Der Verlust eines Menschen ist klarerweise hart für die Hinterbliebenen und die Situation ist tragisch. Dennoch handelt es sich bei einer Kuh immer noch um ein domestiziertes Wildtier, welches auch und vor allem durch seine Instinkte gesteuert wird.
Das sollte medial in der Tat viel stärker vermittelt werden. Leider haben viele Leute - selbst wenn sie in einer eher ländlichen Umgebung leben - meist recht wenig Ahnung und vor allem zu wenig Respekt vor diesen Tieren.

Bei genügend Abstand verläuft es bei der Begegnung für Mensch und Tier auf der Weide so gut wie immer problemlos. Hat man aber einen Hund dabei, dann sollte man den Abstand zu einer Herde jedoch noch weit größer wählen, als man es selbst schon ohne Hund machen würde.

Und dann noch das Thema mit der Selbstverantwortung - wie Kauk es ja auch schon angesprochen hat. Diese wird immer weiter zurückgestellt und immer öfter macht die Reglementierungswut dem gesunden Menschenverstand Platz. Wir steuern damit wirklich amerikanischen Verhältnissen entgegen und ich denke nicht, dass dieser Weg sonderlich erstrebenswert wäre. Dagegen sollte man sich auf jeden Fall wehren und sich doch noch mal Gedanken machen, wie seine Umwelt funktioniert und wie man selbst zu einem unproblematischen Verhältnis zwischen Mensch und Tier beitragen kann bzw. sich verhalten sollte.
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Offline Xander

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #6 am: 24. Feb 2019 - 19:57 Uhr »
Wie gesagt, seh' ich nicht so. Dann ist es halt auch völlig unzumutbar Gäste auf Almen zu lassen wenn sie dafür nicht gesicherte Wege benutzen müssen. Ähnlich den Brandschutzverordnungen würden dann halt ein paar Wirtschaften still gelegt... Im Ernst, die Landwirte können sich dem Problem nicht einfach entziehen indem sie so wie du indrekt, alles auf die Dummheit der Leute abschieben und keinen Funken Veränderungswillen zeigen.

Das Urteil ist ein krasser Schock, zumal der Mann sogar auf die Mutterkuhhaltung per Schild verwiesen hat. Wer meint, beim nächsten Unfall wäre er aus dem Schneider weils so völlig unzumutbar sei ein paar Hektar einzuzäunen mit dem hält sich mein Mitleid halt auch in Grenzen. Ich denke die Haltung unterscheidet ob man einen Bauern oder einen Landwirt vor sich hat.

Deswegen auch mein Verweis den ich dann gelöscht habe: würde sich die Bauernlobby mal nciht immer gegen alles wehren, hätte sie ihre Mitglieder auf die Risiken hinweisen können und Entschädigungen für Merhaufwand für die Sicherung der Weidern verhandeln können.
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Offline Kauk

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #7 am: 24. Feb 2019 - 23:21 Uhr »
Das Signal welches von diesem Urteil ausgeht kann halt fatal sein. Ein Freifahrtschein fürs Verhalten auf Alpweiden wäre sicher nicht wünschenswert...egal was man tut, der Älpler ist sowieso der Depp.

Es spricht gerade auf touristisch gut frequentierten Alpen wahrscheinlich nichts dagegen, dass sich die Älpler vielleicht auch Gedanken machen, wie sie ihre Herden managen. Da muss es vielleicht kein beidseitiger Zaun sein, aber bspw. eine räumliche Sepparierung der Muttertiere mit ihren Jungen so einzurichten, dass diese nicht am Weg weiden. Ein touristischer Boom bringt halt in dem Fall Neuerungen mit sich und erfordert einfach neue Ideen.
Beidseitige, kilometerlange Zäune neben dem Wanderweg will ich jedenfalls nicht haben.

Oder wir haben dann an jedem Weidegebiet einen Hinweis mit Verhaltensregeln und dem Hinweis auf ein Begehen auf eigene Gefahr. Sofern dies rechtlich haltbar wäre.

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Offline Lampi

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #8 am: 25. Feb 2019 - 11:07 Uhr »
Wie wäre es mit einem allgemeinen Hundeverbot auf Almen?
Es würde sich niemand daran halten, aber bei Wiederholung des Vorfalls wäre dann der Hundehalter eindeutig Schuld. Ich habe ohnehin kein Verständnis dafür, dass der verhätschelte Stubenwolf überall hin mitgenommen werden muss.
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Offline kalle

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Re: Urteil nach Tod auf der Alpweide
« Antwort #9 am: 11. Mär 2019 - 11:41 Uhr »
Haberzettel´s Vision zum Thema "sicheres Wandern" -  :-X
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