bezahlt hab ich in letzter zeit eigentlich nur im ettal (ettaler sattel) und bei unterammergau (hörnle rundtour von kappel aus)... ansonsten konnte ich es heuer immer gut vermeiden
Wenn das mal kein rausgeschmissenes Geld war, denn
Zwischen den beiden Ländern besteht ein Vollstreckungsabkommen. Strafen ab 25 Euro werden also auch hier zu Lande eingetrieben. Am besten erkundigen sich Urlauber vor der Reise genau nach den jeweiligen Vorschriften.
http://www.ratgeberbox.de/ratgeber/artikel/artikel_587775.htmlund hier noch ein Auszug aus dem deutschen Bußgeldkatalog:
An abgelaufener Parkuhr , ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt
• bis zu 30 Minuten 5 €
• bis zu 1 Stunde 10 €
• bis zu 2 Stunden 15 €
• bis zu 3 Stunden 20 €
• länger als 3 Stunden 25 €
Also Verwarnung <= 25,--€ . Somit dürfte es in Reutte nicht vollstreckt werden wenn Kalle dort den Blech*zensiert* ignoriert.
Sollte man es doch Versuchen, gibt es im deutschen Recht die Kostenübernahme des Halters bei Parkverstößen (max 20,50 €)
Diese wird angwandt, wenn der Halter angibt nicht zu wissen wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Das dürfte in Österreich allerdings kaum vollstreckbar sein.
Umgekehrt geht es auch.
z.B wenn ein Allgäuer auf dem Heimweg von der letzten Skitour den Blitzkasten in Weißenbach auslöst.
Dank des Rechtshilfeabkommens verpetzt das Landratsamt der Bezirkshauptmannschaft wem das Fahrzeug mit der Nr. OA xx 12345 gehört.
Der Halter bekommt eine Lenkererhebung oder ein Organmandat.
Reagiert er nicht darauf, wird das Organmandat rechtskräftig und kann dank des Vollstreckungsabkommen auch in Deutschland vollsteckt werden. Reagiert er drauf und sagt er wisse nicht wer gefahren sei, bekommt er eine Lenkererhebung. Sollte er diese nicht beantworten, wird eine Verwaltungsstrafe nach §103 (2) KFG festgesetzt.
Da diese erweiterte Halterhaftung wesentlichen Grundsätzen deutscher Rechtsstaatlichkeit widerspricht, fällt sie nicht unters Vollstreckungsabkommen und die Sache ist vom Tisch (wenn man richtig vorgeht)
Fährt ein Österreicher in eine deutsche Radarfalle ist es ratsam zu antworten, man wisse nicht wer gefahren ist. Die deutschen Behörden versuchen nun anhand es Fotos (ggf übers Einwohnermeldeamt) den Fahrer zu ermitteln. Gelingt dies nicht, wird das Verfahren eingestellt.
Da es in Österreich die strenge Halterhaftung gibt, ist ein solches Verfahren (oder das die Polizei in Haus kommt und das Blitzfoto vergleicht) nicht üblich und wird praktisch nicht durchgeführt.
Beim ignorieren von Blech*zensiert*n (Super Ausdruck
) im jeweiligen Nachbarland wird ohnehin nicht so ein aufsehen gemacht.
Was man nicht tun sollte, sind irgendwelche Blech*zensiert* auf Privatparkplätzen ignorieren oder das Auto in die vermeindlich gebührenfreie Wiese stellen.
Da gibt es nämlich das unschöne Mittel der Besitzstörungsklage.
Aber wie wäre es mit einer Beilagscheibe mit etwas Sekundenkleber?
Das würde meinem Freund Che sicher gefallen nach seinem Motto
Opposition ist dagegen zu sein, Widerstand ist eswas dagenen zu tun.
Aber ich würde mich das nicht trauen.
Aber ein Vorschlag an Kalle.
Richte doch ein geschlossenes Forum (nur lesbar für Registrierte) ein, wo man sich austauschen kann, wo ein Parkplatz ohne Blech*zensiert* steht.